Warum werden maschinenlesbare Ausweisdokumente hier in Deutschland eingeführt? (dQi)

 

Wie sicher sind die maschinenlesbare Daten in dem neuen Chip?

Welche im deutschen Grundgesetz verankerten Grundrechte beschneiden möglicherweise die neuen Europässe?

Viele Fragen, wir haben hier die Antworten.

Das Passgesetz (PaßG) schreibt vor, daß jeder Deutsche demnächst einen sog. Europapaß (auch kurz als "Europaß" bezeichnet) auf Antrag ausgehändigt bekommt. So sieht er aus:

Am 13. Dezember 2004 beschloß der Rat der Europäischen Union auf einigen Druck unseres immer geliebten Freundes, der USA, die Pässe aller EU-Mitgliedsstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten (Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004), zuzüglich zu den schon vorhandenen Punkten: Vorname und Familienname, Geburtsort und Geburtsdatum, derzeitiger Wohnort und das Geschlecht, die Körperhöhe und die Augenfarbe, ein schwarzweiß oder Farb-Paßfoto (natürlich nur im Vollprofil), welches auch als Weißlichthologram in der Mitte auf der Vorderseite der Paßkarte existiert und eine eigenhändig bei der Antragstellung abgegebene Unterschriftenprobe,

 sondern im ersten Schritt ein kontaktlosen Chip (RFID-Chip),

 wo zusätzlich zu den obengenannten Informationen noch zwei Fingerabdrucke und mehrere biometriefähige Paßfoto abgelegt werden. Das reicht nicht aus, denn die ausstellende Behörde druckt noch eine Seriennummer drauf, die sich aus den drei bekannten Bestandteilen zusammensetzt: eine vierstellige Behördenkennzahl, eine fünfstellige laufende Nummer und eine einstellige Prüfziffer.

Dieser maschinenlesbare Chip ist im ersten Schritt nur lesbar. Es heißt jedoch, daß im zweiten Schritt dieser Chip gegen einen beschreibbaren ausgetauscht wird und dann werden dort div. andere Informationen wie VISA-Bescheinigungen abgelegt.

Da die Bundesdruckerei für den Druck der Dokumente allein zuständig ist, zeigt ein weiteres Logo an, daß das Dokument berührungslos auslesbar ist.

 

 

Es gibt sicherheitsbedenkliche Szenarien, die in dieser Form nicht der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden, mehrere Ansätze zeige ich hier auf:

 

 

Szenario Eins:

Die EuroPaßDaten können eigentlich nur mit dem im Auftrag des BSI entwickelten Softwareprogramm Golden Reader Tool (GRT) ausgelesen und entschlüsselt werden. Jetzt aber können alle persönlichen Daten auf einem Europaß von x-beliebigen Personen mit ganz herkömmlichen Mitteln beim "Vorbeigehen abgehört, ausgelesen, dekodiert" und damit sehr einfach mißbraucht werden. Ein Verfahren namens Basic Access Control sollte genau das verhindern. Das Auslesen des Chips ist nur möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, und das auch nur, wenn ein extra zertifiziertes Lesegerät genutzt wird. Aktuell ist LIVE im Fernsehen vorgeführt worden, wie die doch so sicheren Daten ausgelesen und entschlüsselt werden.
Der zuständige Artikel bei heise.de ePaß-Hack im niederländischen TV demonstriert ist von der allgemeinen Öffentlichkeit in Deutschland kaum beachtet worden, obwohl es jeden Mitbürger in diesem Land angeht.

 

Es ist viel schlimmer, als es sich anhört!!

 

 

 

Szenario Zwei:

  hat hieb- und stichhaltige Informationen, (aus mehreren sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten ist der Orginalname der Informantin noch nicht einmal der Redaktion selber bekannt) aus dem Bereich eines angegliederten Ministeriums zur Nutzung von elektronischen Meldeverfahren, die besagen, daß mit Einführung des ePasses eine grundlegende elektronische Revolutionierung des ePaß nutzenden Überwachungsstaates einhergehen wird. Schon jetzt ist es möglich, den Tagesablauf einer einzelnen Person in einer deutschen Großstadt fast lückenlos zu dokumentieren. Dies ist mit den heutigen Mitteln rückwirkend bis circa einer Woche möglich, das öffentlich-rechtliche Fernsehen berichtete darüber. Es wird sich jedoch mit dem Datenhaltungsgesetz / Telekommunikationsgesetz auch dieser Zeitraum ändern. Es besagt, daß auch solche Informationen zukünftig mindesten für ein Jahr elektronisch gespeichert werden müssen. Viele "freie Webcams", Sicherheitskameras an belebten Plätzen, verkehrsreichen Kreuzungen und von privaten Institutionen unterstützen unfreiwillig diesen Überwachungsstaat. Netzwerkmäßig sind die meisten Geräte miteinander verbunden. Den zentralen Zugriff wird sich unser Staat, wenn der mündige Bürger dies nicht regeros bekämpft, selber "gesetzen" (Gesetz verabschieden). Mindestens sechs Kameras an den Ausfallstraßen in jeder Großstadt (Artikel: Kamera-Überwachung in der Landeshauptstadt) kommen zu den Überwachungsmöglichkeiten hinzu. Jetzt, in diesen Tagen, werden berührungslose RFID-Chipkartenlesegeräte an strategisch wichtigen Orten aufgebaut und schon ist die Überwachung perfektioniert. Hier einige Bilder von Modellen, die sich zur Personenüberwachung

Kamera Model 1 Kamera Model 2 Kamera Model 3 Kamera Model 4 Kamera Model 5

Sie unterscheiden sich in keiner Form von den Modellen, die an Ausgängen in Kaufhäusern zur Diebstahlsicherung eingesetzt werden:

Als Beispiel dient dieses Foto Kaufhaus 1 oder dieses Foto Kaufhaus 2.

 

 

 

Szenario Drei:

Unser Informant bestätigt außerdem, daß die Möglichkeit des unbemerkten Datenauslesens einer Person mit einem mobilen Lesegerät, durchaus gewollt ist und durch den Gesetzgeber hierzulande gebilligt und gefördert wird. Er meint auch, daß der Einsatz dieser neuen Produkte auf die eine und andere Art das Recht der Meinungsäußerung, der Meinungsbildung und damit natürlich die Unabhängigkeit der Presse und der gesamten Branche, eingeschlossen aller Mitarbeiter in den Printmedien, in den Fernsehanstalten und vielen anderen beschnitten wird. Die Grundrechte, die ein jeder Bürger in der Bundesrepublik Deutschland durch den Artikel im Grundgesetzes "- Recht der freien Meinungsäußerung -" hat, dürfen nicht so einfach beschnitten werden.

 

 

Achtung - Achtung - Achtung - Achtung

Aktuelle Erreichnisse überschatteten den Inhalt dieses Artikels. Am Freitag, dem 12.Mai 2006 ist bekannt geworden, daß der BND (Bundesnachrichtendienst) geheime und verdeckte Ermittlungen gegen Deutsche Reporter auf deutschem Boden durchgeführt hat. Reporter von "Der Spiegel" und "Focus" wurden als mögliche Zielpersonen genannt. Sie sollen nicht nur in ihrem Dienst beschattet und behindert worden sein, sondern sogar bis in die Privatsphäre soll der BND eingedrungen sein.

Lesen Sie HIER den ganzen Artikel

 

 

Unser Informant ist davon überzeugt, daß innerhalb der nächsten 700 Tage eine spürbare Änderung der allgemeinen Auffassung gegenüber des ePasses im speziellen -- und der Einstellung gegenüber des erhofften Schutzes gegen Radikale andrerseits -- einhergehen wird.

Die öffentliche Meinung wird wiedereinmal durch die uns bekannte Kriegstreibermentalität geblendet. Es werden wieder falsch zitierte Berichte und falsche Zeugen befragt, falsche "Echt-Dokumente" veröffentlicht und patriotische und selbstverherrlichende Lieder gesungen. Ein neuer Krisenherd ist schon ausgewählt: Keiner spricht mehr von dem Iraq, alle werden nun von dem Iran sprechen. Viele werden glauben, daß es ein und die selbe Sache ist. Die USA nennt den dortigen Kampf dann "Desert Storm, Episode 2" mit noch mehr Bildern und noch weniger offener Dokumentation vom Kriegsschauplatz.

 

 

 

Szenario Vier:

Die Frage, die nun im Raum steht lautet:

Befinden wir uns nun in einer Nachkriegszeit

Mehrere Aspekte weisen eher auf eine Vorkriegszeit, als auf eine Nachkriegszeit hin.

Dies ist sehr bedenklich.

Daher wird bei den europäischen Reisepässen das Dokument einem Beamten ausgehändigt. Auslesen dürfen nur zugelassene Lesegeräte, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren eigenen Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird. Insbesondere für seine Aktivitäten zur Einführung des biometrischen Reisepasses bekam Otto Schily den BigBrother-Lifetime-Award 2005.

Der Reisepaß bleibt, auch bei Ausfall des RFID-Chips, ein vollständig gültiges Reisedokument.

Bei einer Beantragung in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für die Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten. Die Gebühren dürfen bei Auslandsvertretungen nach Passgesetz §20 zwischen 0% und 300% der inländischen Gebühren betragen, um Kaufkraftunterschiede auszugleichen. Für eine Ausstellung außerhalb der Dienstzeit kann die Gebühr auf bis zu 200% des sonst fälligen Betrages festgesetzt werden.

Hier zuätzliche Infos !

 

 

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